Persönliches Budget

Menschen mit Behinderungen haben einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und gleichberechtigten Teilhabe. Und sie haben ein Recht darauf, über ihr Leben selbst zu bestimmen. Darum geht es beim „Persönlichen Budget“. Das persönliche Budget bietet Leistungen zur Teilhabe an. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und an solche, denen eine Behinderung droht. Das betrifft auch psychisch akut oder chronisch erkrankte Menschen. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen steht dabei im Vordergrund. Niemand soll wegen Art und Schwere seiner Behinderung oder wegen des Umfangs der von ihm benötigten Leistungen ausgegrenzt werden.

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, das persönliche Budget als Geldleistung auszuzahlen. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache entscheiden behinderte Menschen somit selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll. Diese Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung behinderter Menschen.
Persönliche Budgets können grundsätzlich für alle Leistungen zur Teilhabe statt Dienst- und Sachleistungen bewilligt werden. Leistungen zur Teilhabe umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Unterschieden wird zwischen dem einfachen persönlichen Budget, bei dem nur ein Leistungsträger zuständig ist und dem sogenannten trägerübergreifenden persönlichen Budget, bei dem mehrere Leistungsträger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen.
Folgende Leistungsträger können bei einem persönlichen Budget beteiligt sein:

  • Krankenkasse
  • Pflegekasse
  • Rentenversicherungsträger
  • Unfallversicherungsträger
  • Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • Integrationsamt
  • Bundesagentur für Arbeit.

Voraussetzung für die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe in Form des Persönlichen Budgets ist zunächst der Antrag. Die Antragstellung ist immer freiwillig. Anträge auf Persönliche Budgets können bei den oben aufgelisteten Leistungsträgern gestellt werden. Darüber hinaus können auch Anträge bei den gemeinsamen Servicestellen gestellt werden, sowohl auf ein „einfaches“ Persönliches Budget bei nur einem einzigen Leistungsträger als auch auf ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, bei dem zwei oder mehr Leistungsträger beteiligt sind.
Den Antrag kann jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch stellen – egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein persönliches Budget infrage. Darüber hinaus können auch Eltern für ihre behinderten Kinder persönliche Budgets beantragen.
Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken.
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung des persönlichen Budgets bietet u.a. das bundesweite Beratungstelefon zum persönlichen Budget der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. unter der Telefonnummer 01805 474712 oder das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 01805 676715.

Die meisten Textpassagen wurden aus der Website:
https://www.einfach-teilhaben.de übernommen. Vielen Dank für die Genehmigung!

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